Gefahrgutbeauftragte - Fortbildungsseminar

Programm

Die Gefahrgutbeauftragten müssen gemäß Kapitel 1.8.3.16 ADR zur Verlängerung des EG-Schulungsnachweises Ihre Eignung in einer Prüfung nachweisen. Diese Prüfung muss zwingend vor dem Ablauf der Geltungsdauer des Nachweises abgelegt und bestanden werden.

Die Prüfung ist alle 5 Jahre vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber eine Fortbildung und Prüfungsvorbereitung voranzustellen. Darüber hinaus empfehlen wir auch innerhalb der 5 Jahre regelmäßig an Fortbildungs- und Infoseminaren teilzunehmen.

In diesem Seminar werden Sie mit den prüfungsrelevanten Neuerungen bekannt gemacht und intensiv auf die Prüfung vorbeireitet, die von der IHK Wetzlar in unserem Hause durchgeführt wird. Die Prüfung kann bis zu max. 1 Jahr vor Ablauf der EU-Schulungsbescheinigung vorgezogen werden (kein Laufzeitverlust).

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte

Zur Anmeldung geht es hier: ANMELDUNG

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